Das Verbot Insekten zu verzerren
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Die jüdischen Speisevorschriften verbieten generell den Verzerr von Insekten (Kerbtiere), dazu zählen Würmer, Mücken und Ungeziefer. Daraus ergibt sich die Pflicht Lebensmittel vor dem Verzerr besonders sorgsam auf Schädlinge zu untersuchen. Mehl, Reis oder Hülsenfrüchte sind als Naturprodukte nicht selten befallen, in der Regel ist auf Grund der Verarbeitung tiefgerorenes Gemüse schädlingsfrei. Auch Fische sind häufig von Würmern befallen, diese müssen dann aus dem Fisch entfernt werden.
Es ist anzumerken, dass die Thora ursprünglich einige Heuschreckenarten (Arbeh-, Solham-, Hargol- und Hagab-Heuschrecke) zum Verzehr freigegeben hat (3. Mose 11,22). Da aber nicht mehr genau feststellbar ist, um welche Arten es sich heute handelt und um diesbezüglich Fehler zu vermeiden, haben unsere Weisen den Verzerr aller Heuschrecken und aller Insekten verboten. |